Allgemeine Geschäftsbedingungen des "Quasi So - Theater e.V.", Ibbenbüren

Stand: 20. Oktober 2013

§ 1 Geltungsbereich
1. Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem "Quasi So - Theater e.V." (im folgenden "Theater") und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich "Kunden"). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.


§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
1. Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die voll-ständige Bestellung des Kunden unter Angabe einer korrekten eMail-Adresse, Vorname, Name und postalischer Anschrift sowie einer Rückrufnummer und ihre Annahme durch das The-ater zustande. Eintrittskarten können unmittelbar an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie über das Internet (http://www.quasiso.de/) erworben werden. Erfolgt die Bestellung über das Internet, erhält der Kunde eine Bestätigungsmail. Eine telefonische Kartenvorbestellung ist nicht möglich.

2. Für externe Veranstaltungen ist das Theater - mit Ausnahme der Eigenveranstaltungen - ausschließlich als Vorverkaufsstelle für Fremdveranstalter tätig. Direkte Vertragsbeziehungen, die Veranstaltung betreffend, kommen damit ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.

3. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Im Kartenpreis sind grundsätzlich nicht enthalten Programmhefte, Textbücher und die Vergütung für ähnliche Leistungen.

4. Die Eintrittskarten werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Theaters bei der Kreissparkasse Steinfurt, BLZ 40351060, Konto-Nr. 3182276 auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Bestellte Eintrittskarten können auch in der Geschäftsstelle Q-Punkt, Große Str. 38, 49477 Ibbenbüren zu den Geschäftszeiten gegen Barzahlung abgeholt werden.

5. Bei Bestellung über das Internet ist das Theater berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 5,00 Euro zu erheben. Diese Gebühr kann auch bei Selbstabholung erhoben werden. Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet die Versandkosten und ist zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.

6. Sofern der Kunde Karten über das Internet bestellt hat, müssen diese innerhalb von 10 Werktagen per Überweisung bezahlt oder aber in der Geschäftsstelle Q-Punkt abgeholt werden. Erfolgt dieses nicht, verfällt die Bestellung ersatzlos. Nach erfolgter Überweisung sendet das Theater die Karten bis fünf Tage vor der Vorstellung auf dem Postweg zu. Danach wer-den die Karten an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.

7. Sollte die Veranstaltung innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Bestellung stattfinden, so sind die reservierten Karten bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Das Theater behält sich vor, nicht fristgerecht abgeholte Karten wieder in den freien Verkauf zu geben. Ist ein Weiterverkauf nicht möglich, bleibt der Kunde zur Zahlung des Eintrittspreises verpflichtet.

8. An der Abendkasse hinterlegte Tickets sind unter Angabe des Namens / der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

9. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.


§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
1. Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung durch eine eMail zur Zahlung fällig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Bestätigungsemails nicht durch Spamfilter oder andere Sortiermechanismen ausgefiltert werden. Das Theater übernimmt keine Haftung für kundenseitig ausgefilterte eMails. Zahlungen können ausschließlich durch Überweisung oder Barzahlung erfolgen.

2. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskar-ten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reser-vierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

3. Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


§ 4 Beginn / Einlass
1. Das Theater und damit auch die Abendkasse wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

2. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.

3. Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.


§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
1. Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Nur die offiziellen Spielpläne des Theaters, die am Theater und vom Theater selbst veröffentlicht sind, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen.

2. Das Theater gewährleistet - ohne Rücksicht auf die Preiskategorie - weder eine bestimmte Sicht - noch eine bestimmte Tonqualität. Maßgebend ist die dramaturgisch-künstlerische Gestaltung der Aufführung.


§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
1. Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Wei-tergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

3. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

4. Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

5. Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

6. Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.


§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise
1. Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind in der Geschäftsstelle zu erfragen bzw. der Internetseite zu entnehmen. Folgende Ermäßigungen werden derzeit gewährt:
- Schüler und Studenten
- Rollstuhlfahrer haben kostenlosen Zutritt, Begleitpersonen zahlen den normalen Preis.
- Gruppen ab 10 Personen erhalten auf alle Preisklassen 10% Ermäßigung, sofern die Karten zusammen bezahlt werden.
- Sonderkonditionen gewähren wir bei extra ausgewiesenen Schulvorstellungen Schulklassen und Lehrpersonal.

2. Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

3. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

4. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.


§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
1. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veran-stalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Eine Haftung für eingezogene Aufnahmegeräte und Kameras wird nicht übernommen.

3. Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.


§ 9 Hausrecht / Hausordnung
1. Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

2. Das Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken während der Aufführung ist grundsätzlich untersagt. Das Theater behält sich vor, den Verzehr von Speisen bei Veranstaltungen generell zu untersagen.

3. Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

4. Die Veranstaltungen des Theaters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.

5. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.


§ 10 Garderobe
1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände können auf eigene Gefahr an der Garderobe zur Aufbewahrung aufgehängt / abgestellt werden.

2. Für Verlust oder Beschädigung von Garderobengegenständen wird eine Haftung nicht übernommen.


§ 11 Fundsachen
1. Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.

2. Der Verlust von Gegenständen ist beim Personal zu melden.


§ 12 Haftung / Schadensersatz
1. Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Für fehlerhafte Auskünfte anderer Vorverkaufstellen als dem Q-Punkt und der Theaterkasse kann keine Haftung übernommen werden.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vor-hersehbaren Schadens beschränkt.

4. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.


§ 13 Datenschutz
1. Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

2. Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

3. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt. Unter Kundenbetreuung werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen.


§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Ibbenbüren, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in Kraft bis neue veröffentlicht werden. Es gilt jeweils das Datum der Veröffentlichung auf der Internetseite des Theaters. Diese AGB werden an der Theaterkasse sichtbar und dauerhaft angebracht und stehen auf der Internetseite zum Download bereit.

Der Vorstand